Patenschaften


Wichtig ist zu wissen,

a) dass eine Patenschaft nicht nur ein Jahr bestehen sollte, da Sie dem Kind den Schulbesuch ermöglichen und bei einer vorzeitigen Beendung der Schulbesuch abgebrochen werden könnte.

b) dass Sie mit der Übernahme einer Patenschaft keine langjährige Verpflichtung eingehen. Sie können sie jederzeit ohne zu begründen beenden. Es reicht, wenn Sie es uns melden.

c) dass      die      anfallenden Verwaltungskosten rein mit den Mitgliedsbeiträgen finanziert werden. Kein Cent der Spendengelder wird hierfür verwendet.

d) dass die Verantwortlichen vor Ort jeden Cent für Ihren Schützling verwenden. Ebenso legen diese uns Rechenschaft über durchgeführte Projekte (z.B. Schulneubau, Unterrichte usw.) ab.

e) dass  Sie  von  Ihrem Patenkind jährlich Post bekommen und dass die Patenkinder sich freuen, wenn sie von ihren Pateneltern Post bekommen.

f) dass   Sie,   sollten   Sie   die Möglichkeit zum Reisen haben, Ihr Patenkind auch besuchen und sich selbst ein Bild machen können.

g) dass   Sie   von   uns   eine Spendenquittung erhalten, welche im Sinne des Art. 15, Absatz 1, Buchstabe i-bis, bzw. Art. 100, Absatz 2, Buchstabe h) des DPR vom 22. Dezember 1986, Nr. 917 von der Einkommenssteuer absetzbar, oder gemäß Art. 14 Gesetzesdekret vom 14. März 2005, Nr. 35 vom Gesamteinkommen abzugsfähig ist.

 

Azimganj

             

Barapahari

     

Bongaon

       

Chennai

     

Joypur

     

Kalkutta

     

Kathmandu

     

Krishnagar

     

Nikita Don Bosco

     

Polsondamore

     

Rundu

     

Shillong

       

Sonada

     

Utrail

     
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